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Ratsstammtisch CVI - noch ein Bier bitte!

Begonnen von Cazthor, 01. November 2008, 20:30:24

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Cazthor

Endlich wieder ein neuer Thread!

Bitte kein Spam.

:D
لكم دينكم ولي دي - الكافرون
109.6

MOTU

Titel: Der Spam ist tot, es lebe der Spam! (jaja,sinnlos, ich weis :P)

Ansonsten überleg ich gerade, obsch mir nochn bier genemigge ^^

Idefix/Druifix

Zitat von: MOTU am 01. November 2008, 20:40:55
Titel: Der Spam ist tot, es lebe der Spam! (jaja,sinnlos, ich weis :P)

Ansonsten überleg ich gerade, obsch mir nochn bier genemigge ^^


PROSTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTT!!!!!!!!!!!!!!  :)
oder auch ein guten durst  :D
Intelligenz ist Wissen wo man nachzuschauen hat

Minotaur

Kein Bier da, nur Martini. Der sollte aber auch mal weg kommen, wird sonst ja noch schlecht...

MOTU

Muhaha, mein Onkel hat ne Flasche Hopfenschnaps mitgebracht, voll das teufelszeug. Likör mit 57volumen% *muhahahaha

Wiski

Trinke grad Apfel-Zimt Gluehwein mit Bredy  :)
UFT-[SMG]Wiski, the Wizard =`-´=
"Laufe nie weg vor etwas Unsterblichem, das erregt seine Aufmerksamkeit."

bredy

Jau, der schmeckt garnicht mal so schlecht :D
Bier gabs gestern und Wein! Sturmfrei bei unseren eltern :D
bredy

Arthas

oh man ich bin betrunken  :roll:

heute zuviel absinth getrunken -.-

:gluck

Minotaur

Zitat von: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874
Art. 32b. Fabrikation, Einfuhr, Transport, Verkauf und Aufbewahrung zum Zwecke des Verkaufs des unter dem Namen Absinth bekannten Liköre sind im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf alle Getränke, die unter irgendwelcher Bezeichnung eine Nachahmung dieses Likörs darstellen. Vorbehalten bleiben der Durchgangstransport und die Verwendung zu pharmazeutischen Zwecken.

... und das wurde erst 2001 wieder aufgehoben. Absinthverbot. In der Verfassung -an Schläfe tipp-

Doomhammer

Zitat von: Minotaur am 02. November 2008, 10:12:59
Zitat von: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874
Art. 32b. Fabrikation, Einfuhr, Transport, Verkauf und Aufbewahrung zum Zwecke des Verkaufs des unter dem Namen Absinth bekannten Liköre sind im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf alle Getränke, die unter irgendwelcher Bezeichnung eine Nachahmung dieses Likörs darstellen. Vorbehalten bleiben der Durchgangstransport und die Verwendung zu pharmazeutischen Zwecken.

... und das wurde erst 2001 wieder aufgehoben. Absinthverbot. In der Verfassung -an Schläfe tipp-

lol,also das sowas bei euch verfassungsrang bekommt is echt merkwürdig+g+
**The poster of this message takes no responsibility for any deaths, sicknesses, annoyances, pains or pregnancies as a result of this post.**

Arthas

würd in Deutschland iwie 1923 verboten und erst anfang 2000 aufgehoben...is shcon ziemlich krass^^
auf der flasche die wir hatten stand hinten drauf: "...und ich sah die vögel tanzen" das hat mir zu denken gegeben xD

Doomhammer

Zitat von: Griffin am 01. November 2008, 19:34:11
puh, ehrlich gesagt ich weiß es nicht....im nachhinnein haben wir glaube ich was poltern gehört 1-2 minuten vorher, war mir da aber nicht bewusst.

als ich dann oben war saß der da rot und kaltschweißig und hat 30sek später 2x gekotzt...bisschen tachykard, keine schmerzen
hab jetzt nur ausgeschlossen, dass das was akut bedrohliches ist und wollte ihn dann eigentlich runter schaffen, aber da war eh schon ein notarzt alamiert, deshalb haben wir das gelassen. konnte ihn nicht so gut befragen, weil dann die ganze kirche mitgehört hätte (er war auch etwas schwerhörig), deshalb hab ich mich einfach auch das wichtigste beschränkt.

erst dachte ich er hat sich lediglich den magen verdorben nachdem ichherzinfarkt mit atypischen symptomen ausgeschlossen hatte.
aber der organist meinte zu mir, dass er wohl schon seit ein paar tagen etwas abgebaut hätte.
als ich dann endlich etwas fragen konnte, war der notarzt schon da und dann hab ich mich verdrückt...

da die situation einigermaßen stabil war konnte ich da nicht viel machen ohne fragen, geräte und medikamente.


aber das war echt wie in nem schlechten film...

bei euch kommt da der notarzt? für "uns" wär das keine notarztindikation...solche sachen wickeln wir über den normalen rettungsdienst ab.
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MOTU

Also wenn ich das richtig weis, kommt da bei uns immer der notarzt + krankenwagen, kann mich aber auch irren.

Zum Absinth, da is ja auch normalerweise ne art halozinogen drinne (oder wei man das auch immer nennen mag) :)

Doomhammer

wir haben ein anderes system als ihr...

bei uns fährt zu nem notfall ein normaler rtw mit 2 sanitätern an bord(meistens ist es aber so,dass notarzt+wir gleichzeitig alarmiert werden), und wenn wir uns nicht mehr raussehen, fordern wir das NEF nach (notarzteinsatzfahrzeug), das ist nur ein normales auto(ein grand cherokee jeep und ein x5) mit arzt+notfallsanitäter drauf.wenn der patient stabil ist,  dann fährt das nef voraus, und der notarzt ist bei uns im rtw.
es kommt bei uns aber ziemlich oft vor, dass gleich der rettungshubschrauber kommt. ich kann hubschrauber einweisen wie ein weltmeister+g+

das is aber nur in graz und graz umgebung so, in der restlichen steiermark gibts NAWs, da ist fix ein notarzt oben und der wagen is auch patiententransportfähig.
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Minotaur

Zitat von: Doomhammer am 02. November 2008, 13:27:38
lol,also das sowas bei euch verfassungsrang bekommt is echt merkwürdig+g+

Naah, jetzt haben wir eh eine ordentliche Verfassung - die wurde nämlich 2001 totalrevidiert. "Die zur Zeit modernste Verfassung!" um mal meinen Staatsrechtsdozenten zu zitieren ;) Aus der Präambel trieft aber immer noch der Pathos...

Und bei uns gibt's glaub nur patiententransportfähige Wagen. Wenn ich mal was anderes sehe, kommen die von Deutschland.
Vor ein paar Wochen am Bahnhof hab ich einen Kerl gesehen, der einfach vornüber hingefallen ist und sich augenscheinlich alle vorderen Zähne dabei ausgeschlagen hat. Auaaa...

Cazthor

#15
Zitat von: Doomhammer am 02. November 2008, 13:27:38

lol,also das sowas bei euch verfassungsrang bekommt is echt merkwürdig+g+

Lieber Thomas, darf ich dich da mal auf eine der österreichischen Verfassungsbestimmungen hinweisen? Früher stand in unserer Verfassung unter anderem drinnen, dass zum Erwerb einer Taxikonzession eine Bedarfsprüfung notwendig ist. (§ 10 Abs 2 Gelegenheitsverkehrsgesetz BGBl 1952/85 idF 1987/125; 1993 aufgehoben)

Die Moral: Man sollte nicht vorschnell über die Verfassungen anderer Länder lästern. ;)
لكم دينكم ولي دي - الكافرون
109.6

Doomhammer

ich wusste,dass da jetzt sicher was kommt :P

hm...gut, ich gebe mich geschlagen, hab die verfassungsrechts fachprüfung noch vor mir+g+
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Griffin


ThTs


HR.spionier

#19
Zitat von: Cazthor am 02. November 2008, 15:35:57
Zitat von: Doomhammer am 02. November 2008, 13:27:38

lol,also das sowas bei euch verfassungsrang bekommt is echt merkwürdig+g+

Lieber Thomas, darf ich dich da mal auf eine der österreichischen Verfassungsbestimmungen hinweisen? Früher stand in unserer Verfassung unter anderem drinnen, dass zum Erwerb einer Taxikonzession eine Bedarfsprüfung notwendig ist. (§ 10 Abs 2 Gelegenheitsverkehrsgesetz BGBl 1952/85 idF 1987/125; 1993 aufgehoben)

Die Moral: Man sollte nicht vorschnell über die Verfassungen anderer Länder lästern. ;)

man kann ja alles in den verfassungsrang heben wenn man will ist ja total egal wie "wichtig" das gesetz ist, auch eine genormte mindestlänge für zehennägel, es braucht ja nur ne mehrheit im betrunkenen-streitsüchtigen-soziopathen-center oder wie es manchmal auch genannt wird "Nationalrat"

ނުވަތަ ޢާއްމު ނަމުން ކިޔާ ގޮތަށް ނަމަ ސީނުކަރަ އަކީ
উইকিপিডিয়া, মুক্ত বিশ্বকোষ
ચીન ઉત્તર
הרפובליקה העממית של סין
जनवादी गणराज्य चीन
Չինաստանի Ժողովրդական Հանրապետությունը
ჩინეთი
ಚೀನಿ ಜನರ ಗಣರಾಜ್ಯ
പീപ്പിള്സ് റിപബ്ലിക് ഓഫ് ചൈന
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